–> Brigitte Ausgabe Sa. 08.03.2004
„Die nachlässige Haushaltsführung einer Frau gilt 1964 als Scheidungsgrund.“
–> Brigitte Ausgabe Sa. 08.03.2004
„Die nachlässige Haushaltsführung einer Frau gilt 1964 als Scheidungsgrund.“
Ute Rauwald
Vivien Maler
Claudia Wiedemer